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   LAG Hamm, 30.01.2002 - 9 Ta 652/98   

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https://dejure.org/2002,22148
LAG Hamm, 30.01.2002 - 9 Ta 652/98 (https://dejure.org/2002,22148)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.01.2002 - 9 Ta 652/98 (https://dejure.org/2002,22148)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 9 Ta 652/98 (https://dejure.org/2002,22148)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren wegen Festsetzung des Streitwerts; Gebührenstreitwert im arbeitsgerichtlichen Verfahren bei einer objektiven Klagehäufung durch Zusammenrechnen der Werte der jeweiligen Klageansprüche; Maßgebliches Kriterium für die Bewertung des Feststellungsantrags zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 267
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hamm, 12.09.2003 - 4 Ta 470/02

    Eingeschränkte PKH-Bewilligung bei Anwaltswechsel

    Die bei Urteilserlaß oder sonstiger Erledigung des Rechtsstreits fälligen Teilbeträge sind in vollem Umfang, die Folgeansprüche jedoch nicht mit dem Wert des dreijährigen Bezugs, sondern insgesamt lediglich mit einem Monatsentgelt des Arbeitnehmers zu bewerten (LAG Hamm v. 28.01.2002 - 9 Ta 44/01, FA 2002, 248; LAG Hamm v. 30.01.2002 - 9 Ta 592/98, NZA-RR 2002, 267; LAG Hamm v. 30.01.2002 - 9 Ta 591/00, AR-Blattei ES 160.13 Nr. 234 = LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 126 = AE 2002, 85 = ArbRB 2002, 77 [Boudon] = LAGReport 2002, 79 = MDR 2002, 1015 = NZA-RR 2002, 380 = ZInsO 2002, 644).
  • LAG Hamburg, 08.07.2004 - 3 Ta 4/02

    Streitwerterhöhung bei objektiver Klagehäufung von Kündigungsschutzklage und

    Das LAG Hamm hat in einem Beschluss vom 30. Januar 2002 - 9 Ta 652/98 - (NZA-RR 2002, 267) für einen mit der Kündigungsschutzklage verbundenen zeitlich unbegrenzten Antrag auf Zahlung der von der Wirksamkeit der Kündigung abhängigen Vergütung den Wert eines Monatsgehalts in Ansatz gebracht.

    Eine Bewertung des auf künftige Zahlung gerichteten Antrages mit einem Monatsbezug erscheint auch im Hinblick darauf angemessen, dass der in gleicher Weise auf die Zukunft gerichtete Weiterbeschäftigungsanspruch entsprechend gewertet wird (im Ergebnis ebenso z. B. LAG Hamm, Beschluss vom 30. Januar 2002, a. a. O.).

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